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Was sind Aufenthaltsräume?

Ob es sich bei Räumen um sogenannte Aufenthaltsräume handelt, legen die Bauordnungen der Länder fest.

Warum ist es wichtig, etwas über Aufenthaltsräume zu wissen?

Ein Geschoss bzw. Vollgeschoss kommt erst dann zustande, wenn es sich um Aufenthaltsräume nach den Bauordnungen des jeweiligen Landes handelt. Außerdem wird die Wohnfläche nach WoFiV berechnet, die wiederum nur Anwendung finden kann, wenn es sich bei den zu vermessenden Räumen um zugelassene Räume nach der Landesbauordnung handelt.

Kann ein Keller zu einem Aufenthaltsraum umgewandelt werden?

Das funktioniert unter Einhaltung der Landesbauordnung:

  1. Dabei müsste laut Landesbauordnung die Fußbodenoberkante nicht mehr als 0,7m unter der Geländeoberfläche liegen
  2. Die natürliche Belichtung durch ein Fenster müsste einen Einfallswinkel von 45 Grad haben
  3. Die Deckenoberkante des Kellers müsste mindestens 1,40m über der Geländeoberfläche sein

Kann ein Dachboden auch in einen Aufenthaltsraum umgewandelt werden?

Auch im Dachgeschoss muss es sich um eine lichte Höhe von 2,30 über mindestens die Hälfte der Grundfläche handeln, damit man von einem Aufenthaltsraum sprechen kann.

Auch hier gibt es teilweise große Unterschiede bei den Ländern. Bitte lesen Sie hierzu in der Landesbauordnung ihres Bundeslandes genau nach, welche Kriterien für ein Dachgeschoss geltend sind.

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