Was es mit dem Baukindergeld auf sich hat und wer es bekommt, erklären wir in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Ihnen wie und wo Sie es beantragen können und welche Vorraussetzungen entscheidend sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Baukindergeld?
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Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss.
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Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückzahlen.
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Es wird sowohl bei Erwerb von Bestandsimmobilien als auch für Neubauten gezahlt.
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Es spielt keine Rolle, ob es eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus ist.
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Die Größe der Immobilie spielt ebenfalls keine Rolle.
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Das Baukindergeld wird jährlich bis zu 10 Jahre lang gezahlt.
Welche Voraussetzung gibt es, um Baukindergeld zu beantragen?
Wenn Sie das Baukindergeld im Jahr 2018 beantragen, wird das Bruttoeinkommen aus dem Jahr 2015 und 2016 herangezogen. Familien mit einem Kind dürfen dank des Freibetrages von 15.000€ pro Kind nicht mehr als 90.000€ zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen in 2015 und 2016 verdient haben. Bei zwei Kindern erhöht sich der Freibetrag um weitere 15.000€ , also auf 105.000€ zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen in 2015 sowie in 2016.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Für jedes Kind erhalten Sie 1200€ im Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Auszahlung erfolgt jährlich.
Anzahl der Kinder | maximales Jahreseinkommen* | Höhe Baukindergeld pro Jahr | Gesamtes Baukindergeld nach 10 Jahren |
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1. | 90.000€ | 1.200€ | 12.000€ |
2. | 105.000€ | 2.400€ | 24.000€ |
3. | 120.000€ | 3.600€ | 36.000€ |
4. | 135.000€ | 4.800€ | 48.000€ |
5. | 150.000€ | 6.000€ | 60.000€ |
- 75.000€ Jahreseinkommen + 15.000€ Kinderfreibetrag
Wann muss man den Antrag für das Baukindergeld stellen?
- Spätestens 3 Monate nach Einzug in das Wohneingentum kann man den Antrag auf Baukindergeld ab dem 18.09.2018 online bei der KfW im Zuschussportal stellen.
- Maßgeblich ist das Einzugsdatum in der Meldebescheinigung. Wenn Sie vor dem 18.09.2018 eingezogen sind, dürfen Sie bis zum 31.12.2018 das Baukindergeld beantragen. Allerdings gilt dies nur für 2018. Wer im Jahr 2017 gebaut oder gekauft hat muss leider auf den KfW-Zuschuss verzichten
- Bis zum 31.12.2023 kann der Antrag rückwirkend für den vorgegebenen Zeitraum bei der KfW eingereicht werden. Voraussetzung ist wieder, dass der Kaufvertrag bei Bestandsimmobilien oder die Baugenehmigung bei Neubau in dem Zeitraum vom 1.1.2018 und 31.12.2020 unterzeichnet bzw. genehmigt wurde.
Wer Baukindergeld von der KfW bezieht und seine Immobilie innerhalb der 10 Jahre vermietet oder verkauft, verliert ab diesem Zeitpunkt den Anspruch auf Baukindergeld und muss dies der KfW melden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: Wer wegen eines Jobwechsels seine Immobilie verkaufen muss und sich am Arbeitsstandort eine neue Immobilie kauft, verliert keinen Anspruch und die Zahlung des Baukindergeldes wird fortgesetzt.
Welche Unterlagen muss man bei der KfW einreichen um das Baukindergeld zu bekommen?
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Grundbuchauszug (Gibt es noch keinen Eintrag über den Eigentümerwechsel, kann man die Auflassungsvormerkung vorzeigen)
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Einkommenssteuererklärung (siehe oben die Vorraussetzungen)
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Meldebescheinigung. Da das Baukindergeld nur für selbst genutztes Wohneigentum beansprucht werden darf, müssen Sie beweisen, dass Sie in der Immobilie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Das Baukindergeld ist eine hilfreiche Ergänzung und unterstützt Sie gerade in den ersten 10 Jahren, um eventuelle Sondertilgungen zu zahlen. Bedenken Sie allerdings, dass dieser Zuschuss nur für 10 Jahre gewährt wird. Im gleichen Moment läuft bei vielen die erste Zinsbindungsfrist ab und eine neue Restfinanzierung muss mit der Bank verhandelt werden. Berücksichtigen Sie dies hinsichtlich Sondertilgung und monatlicher Tilgungsrate bei dem neuen Finanzierungskredit. Wenn Sie durch das Baukindergeld zuzüglich Ihrer Sonderzahlungen in den ersten 10 Jahren schon minimieren konnten, fällt eine Restfinanzierung bereits geringer aus.
Häufig gestellte Fragen:
Kann ich Baukindergeld als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen?
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Prinzipiell ja. Kombinationsmöglichkeiten gibt es laut KfW mit folgenden Förderprogrammen:
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Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
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Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
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Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
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Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
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Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).