Im Bebauungsplan wird die Bauweise festgesetzt. Man spricht entweder von einer offenen Bauweise, oder von einer geschlossenen Bauweise.
Was ist die offene Bauweise?

Die offene Bauweise kennzeichnet sich dadurch, dass bei den Gebäuden ein seitlicher Grenzabstand einzuhalten ist. Dies sind z.B. Einzel- und Doppelhäuser und auch Hausgruppen bis max. 50 Meter Länge. Garagen und Stellplätze dürfen dabei an die Grenze gebaut werden.
Was ist die geschlossene Bauweise

Bei der geschlossenen Bauweise gibt es keine seitlichen Grenzabstände. Die Häuser werden zusammengebaut. Die Grenzwände bei der geschlossenen Bauweise werden als Brandwände bzw. Gebäudeabschlusswände errichtet. Beispiele für die geschlossene Bauweise sind Blockbebauungen und Kettenbauten bei der Einzelhäuser und Garagen wie an einer Kette aneinandergebaut werden.