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Startseite » Immobilienwissen » Was ist der Unterschied zwischen Wohnflächen und Nutzfläche?

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Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche

Man unterscheidet zwischen Wohnfläche und Nutzfläche, da es in Wohnhäusern bewohnbare Flächen gibt und unbewohnbare Flächen, welche für andere Zwecke gedacht sind.

Merke:
bewohnbare Flächen = Wohnfläche
unbewohnbare Fläche = Nutzfläche

Was gehört zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche gehören die sogenannten Aufenthaltsräume und Bereiche die für Wohnzwecke genutzt werden können wie zum Beispiel:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Flur
  • Kinderzimmer
  • Speisekammer
  • Balkon (bis zu 50%)
  • Terrasse (bis zu 50%)

Wie Sie die Wohnfläche berechnen können, steht in der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung-WoFIV). Diese Verordnung ist streng gekoppelt an das Bauordnungsrecht der jeweiligen Länder. Ausschlaggebend bei der Berechnung der Wohnfläche und damit auch die Bestimmung, ob die Fläche oder der Raum überhaupt zu Wohnfläche gehört, ist die Deckenhöhe und die Tatsache ob der Raum offen oder geschlossen ist.

Angerechnete Wohnräume

  • Räume mit einer lichten Höhe von mehr als 2m sind zu 100% anrechenbar
  • Räume mit einer lichten Höhe von 1m bis 2m sind zu 50% anrechenbar
  • ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder, die an allen Seiten geschlossen sind, sind ebenfalls zu 50% anrechenbar
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu 25% anrechenbar (höchstens zu 50% bei besonderer Qualität)

Beispiel: Flächenberechnung bei einem ausgebauten Dachboden, der zur Wohnfläche zählen soll, da es sich um Wohnraum (z.B. ein Kinderzimmer) handelt:

Deckenhöhenberechnung

-> Flächen unter der Dachschräge, die eine lichte Höhe von 1m bis 2m haben, zählen nur zu 50% zur Wohnfläche.

-> Flächen unter der Dachschräge, die zum Beispiel nur eine lichte Höhe unter 1m haben, werden nicht zur Wohnfläche gezählt.

Was gehört zur Nutzfläche?

Nutzflächen sind ausschließlich zur Nutzung und nicht zum Bewohnen gedacht.

  • Keller*
  • Dachboden*
  • Geschäfts- und Wirtschaftsräume

*Keller und Dachböden können zweckmäßig umgenutzt werden, wenn Sie die Voraussetzungen der WoFIV bzw. des Bauordnungsrecht der Länder entsprechen. Eine Umnutzung können Sie bei Ihrem Bauamt beantragen.

Was gehört weder zur Wohnfläche, noch zur Nutzfläche?

Eingänge, Aufzüge und Treppenräume (Verkehrsflächen) sowie Heizungsräume, Maschinenräume und technische Betriebsräume (Funktionsflächen) gehören weder zur Wohnfläche noch zur Nutzfläche. Diese ehr technischen Funktionsflächen zählen zu den sogenannten Verkehrsflächen oder Zweckflächen/ Funktionsflächen.

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